Führerscheinklassen

Wann darf ich was fahren? Es gibt einige Fahrerlaubnisklassen, wir bieten mehrere an! Klick dich durch und hol' dir so die Infos.

Die Unterschiede der Führerscheinklassen ist nicht ganz einfach. Wir haben die wichtigsten Fakten kurz zusammen­gefasst:

Wichtig zu wissen

Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig – es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.


B

Voraussetzungen

Mindestalter:
18 Jahre, bzw. 17 Jahre in Begleitung

Vorbesitz erforderlich:
Nein

eingeschlossene Klassen:
Klasse AM, Klasse L

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

Prüfung:
Theorie und Praxis

Ausbildung

Theoriestunden:
Grundstoff: 12 (bei Erweiterung 6)
Zusatzstoff: 2

Übungsstunden:
nach Bedarf

Sonderfahrten:
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3

Merkmale der Klasse B:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

BE

Voraussetzungen

Mindestalter:
18 Jahre, bzw. 17 Jahre in Begleitung

Vorbesitz erforderlich:
Klasse B

eingeschlossene Klassen:
keine

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

Prüfung:
nur Praxis

Ausbildung

Theoriestunden:
keine

Übungsstunden:
nach Bedarf

Sonderfahrten:
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Nachtfahrt: 1

Merkmale der Klasse BE:

Fahrzeugkombinationen – die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht überschreitet.

B96

Voraussetzungen

Mindestalter:
18 Jahre, bzw. 17 Jahre in Begleitung

Vorbesitz erforderlich:
Klasse B

eingeschlossene Klassen:
keine

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Biometrisches Passbild
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

Prüfung:
keine

Ausbildung

Ausbildung:
Fahrerschulung

Stundenzahl:
mindestens 7
(davon 2,5 Theorie und 4,5 praktische Einheiten á 60 Minuten)

Merkmale der Klasse B96:

Fahrzeugkombinationen – die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

A

Voraussetzungen

Mindestalter:
24 Jahre (für Direkteinstieg), 21 Jahre (für dreirädrige Kfz), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Vorbesitz erforderlich:
Nein

eingeschlossene Klassen:
Klasse A2, Klasse A1, Klasse AM

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

Prüfung:
Theorie und Praxis
bei Aufstieg von A2 nur Praxis

Ausbildung

Theoriestunden:
Grundstoff: 12 (bei Erweiterung: 6)
Zusatzstoff: 4

Übungsstunden:
nach Bedarf

Sonderfahrten:
Überlandfahrt: 5 (3*)
Autobahnfahrt: 4 (2*)
Nachtfahrt: 3 (1*)

*Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert

Erweiterung (Aufstiegsmöglichkeit) von A2 auf A:

Voraussetzung: Mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 und praktische Prüfung auf dem Fahrzeug der Klasse A

Beim Aufstieg von A2 auf A ist:
– kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
– keine praktische Ausbildung vorgeschrieben, allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Merkmale der Klasse A:

Krafträder (auch mit Beiwagen) – mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

A2

Voraussetzungen

Mindestalter:
18 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
Nein

eingeschlossene Klassen:
Klasse A1, Klasse AM

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

Prüfung:
Theorie und Praxis
bei Aufstieg von A1 nur Praxis

Ausbildung

Theoriestunden:
Grundstoff: 12 (bei Erweiterung: 6)
Zusatzstoff: 4

Übungsstunden:
nach Bedarf

Sonderfahrten:
Überlandfahrt: 5 (3*)
Autobahnfahrt: 4 (2*)
Nachtfahrt: 3 (1*)

*Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert

Erweiterung (Aufstiegsmöglichkeit) von A1 auf A2:

Voraussetzung: Mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 und praktische Prüfung auf dem Fahrzeug der Klasse A2

Beim Aufstieg von A1 auf A2 ist:
– kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
– keine praktische Ausbildung vorgeschrieben, allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Merkmale der Klasse A2:

Krafträder (auch mit Beiwagen) – mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

A1

Voraussetzungen

Mindestalter:
16 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
Nein

eingeschlossene Klassen:
Klasse AM

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

Prüfung:
Theorie und Praxis

Ausbildung

Theoriestunden:
Grundstoff: 12 (bei Erweiterung: 6)
Zusatzstoff: 4

Übungsstunden:
nach Bedarf

Sonderfahrten:
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3

Merkmale der Klasse A1:

Krafträder (auch mit Beiwagen) – mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

AM

Voraussetzungen

Mindestalter:
15 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
Nein

eingeschlossene Klassen:
keine

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

Prüfung:
Theorie und Praxis

Ausbildung

Theoriestunden:
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 2

Übungsstunden:
nach Bedarf

Sonderfahrten:
keine

Merkmale der Klasse AM:

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge – mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, bzw. max. 4 kW Leistung bei Elektromotoren und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

dreirädrige Kleinkrafträder – mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ bei Fremdzündungs­motoren, bzw. max. 4 kW Leistung bei Diesel-/Elektromotoren und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge – mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ bei Fremdzündungs­motoren, bzw. max. 4 kW Leistung bei Diesel-/Elektromotoren und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, bei einer max. Leermasse von 350 kg.

L

Voraussetzungen

Mindestalter:
16 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
Nein

eingeschlossene Klassen:
keine

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

Prüfung:
nur Theorie

Ausbildung

Theoriestunden:
Grundstoff: 12 (bei Erweiterung: 6)
Zusatzstoff: 2

keine praktische Ausbildung

Merkmale der Klasse L:

Zugmaschinen – die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbst Fahrende Arbeitsmaschinen, selbst Fahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

MoFa

Voraussetzungen

Mindestalter:
15 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
Nein

eingeschlossene Klassen:
keine

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Biometrisches Passbild
– Personalausweis oder Reisepass

Prüfung:
nur Theorie

Ausbildung

Theoriestunden:
6

Übungsstunden:
90 Minuten

Merkmale des MoFa:

Als MoFa gelten motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, bzw. eine Nenndauerleistung 4 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h. Auch Fahrzeuge mit höchstens 30 cm³ Hubraum und einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h zählen noch als Mofas (Leichtmofas). Um diese Fahrzeuge fahren zu dürfen, wird die Mofa-Prüfbescheinigung benötigt.