
Autoführerschein mit 17
JA! Den darf man so früh
DEN AutofÜHRERSCHEIN MIT 17 MACHEN
und 1 Jahr begleitet fahren
Wichtig zu wissen:
Seit 2011 ist begleitetes Fahren in Deutschland möglich.
Die dafür infrage kommenden Führerscheinklassen sind die Klassen B, B96 und BE, also Autos mit oder ohne Anhänger
Der Führerschein mit 17 ist keine „abgespeckte Version“, sondern die vollwertige Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse – es ist ein regulärer Führerschein, es gibt allerdings einigen zusätzlichen Auflagen:
- Wer einen Führerschein mit 17 hat, darf nur in Begleitung der in die Prüfbescheinigung eingetragenen Personen fahren
- Begleitetes Fahren gilt nur in Deutschland und in Österreich
- Im restlichen Ausland ist der Führerschein mit 17 nicht gültig
Damit das Fahren mit einer Begleitperson auch Sinn macht, darf diese nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter Drogeneinfluss stehen.
Der 17-jährige Fahrer selbst darf natürlich nur mit 0,0 Promille hinters Steuer!
Wer mit dem Führerschein mit 17 fährt, muss neben seiner Prüfungsbescheinigung immer einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. den Personalausweis) dabei haben.
Auch die Begleitperson muss sich jederzeit ausweisen können und ihren Führerschein bei sich haben.
Du hast noch Fragen? Siehe dir unsere FAQs an oder nehme Kontakt mit uns auf.
Für wen macht der Führerschein mit 17 Sinn?
Grundsätzlich für jeden, der eine Begleitperson mit Auto hat! – Die Lernphase und das Sammeln an Erfahrung ist ein Erfolgsrezept.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Erziehungsberechtigten der Führerscheinausbildung zustimmen müssen. Auch sollte vor Beginn der Ausbildung geklärt werden, ob die Begleitpersonen zur Verfügung stehen, mit denen man regelmäßig fahren kann.
Der Führerschein mit 17 ist häufig sehr sinnvoll, da viele in dem Alter z. B. noch zur Schule gehen und dadurch mehr Zeit haben.

Wer kann Begleitperson für den BF17 werden?
Um sich als Begleitperson für den Führerschein mit 17 eintragen lassen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter: 30 Jahre
- maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister)
- mindestens 5 Jahre durchgängig im Besitz des Führerscheins der Klasse B
Zusätzlich benötigte Unterlagen
Neben dem normalen Führerschein-Antrag, welcher bei der Führerschein-Erlaubnisbehörde deines Wohnortes gestellt wird, benötigst du:
– das Antragsformular für BF 17 mit den Unterschriften deiner Erziehungsberechtigten
– sowie Kopien ihrer Ausweise
– zusätzlich brauchst du die Einverständniserklärungen deiner Begleitpersonen inkl. Kopien ihrer Führerscheine.