Unsere Extras

Du darfst noch mehr erwarten

Du darfst noch mehr erwarten

Von der Anmeldung bis zum Führerschein ist ein langer Weg.
Wir unterstützen jeden einzelnen Fahrschüler von Anfang an und begleiten dich auf dem kompletten Weg.

Wir sind dein kompetenter Partner, für deinen Führerschein!
Auch für die benötigten Unterlagen zur Antragstellung haben kompetente Partner, nehm‘ einfach Kontakt mit uns auf.

Natürlich wollen wir auch Eltern informieren und nicht im dunkeln stehen lassen.

Ein moderner Fuhrpark, gut geschulte und erfahrene Fahrlehrer runden das Konzept ab.

Wir fahren mit dir mit!

Bike-to-Bike Ausbildung

Selbstverständlich wird bei unserer Zweirad-Ausbildung Bike-to-Bike ausgebildet!

Das bedeutet, dass unsere Fahrlehrer (wann immer es geht), mit dem Motorrad mitfahren – vorweg oder hinterher.

Ein großer Vorteil dieser Ausbildungsmethode ist, dass wir euch die Fahrtechniken wie z. B. die richtige Kurvenlinie, das Heranfahren an Kreuzungen oder andere Übungen (Slalom usw.) optimal erklären und sogar vormachen können.
Dadurch werden diese Lerninhalte besser verinnerlicht, sodass ihr eure Kenntnisse leichter in die Praxis umsetzen könnt.

Alle unsere Fahrlehrer, auch die Pkw – Fahrlehrer, fahren in Ihrer Freizeit Motorrad. Motorradfahren lernt man am besten bei Motorradfahrern

Modernste Kommunikationstechnik

Durch die Verwendung modernster Kommunikationssysteme ist es uns möglich, diese besonders intensive Art der Ausbildung anzubieten.

Fahrschüler und Fahrlehrer stehen zu jeder Zeit in Funkkontakt. Mit der Nutzung einer Gegensprechanlage können Unklarheiten bereits während der Fahrt beseitigt werden. Solltest ihr also mal etwas nicht verstanden oder Fragen haben, könnt ihr euer Anliegen schon während der Fahrt mit unseren Fahrlehrern kommunizieren.

Schaltung oder Automatik? Einfach Beides

B197

B197 – die neue Automatikregelung für den Autoführerschein

Grundsätzlich war es schon immer bei uns möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter.

Bisher gibt es jedoch einen entscheidenden Nachteil. Im Führerschein wird die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden. Das „Loswerden“ der Schlüsselzahl 78 war bisher nur mit dem erneuten Ablegen einer praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen möglich.
Dies soll sich nun bald ändern.

Vorsicht bei der Schlüsselzahl B197 bei Erweiterungen
  • Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden
  • Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen
  • Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit uns als Fahrschule geboten! Ansonsten könnte es z. B. passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B197 und die Klasse BE78 (Automatikeintrag) erhält!
Was ändert sich durch B197

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden

Interesse geweckt?

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